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Allgemeine Geschäftsbedingungen
mehrwert online OG
Im Weingarten 3, 4222 St.Georgen
Stand: 1. Juni 2021
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. mehrwert online OG erbringt Dienstleistungen auf Grundlage eines gesonderten Vertrages, der insbesondere den Leistungsumfang und die Tarife im Einzelnen regelt. Neben den Vereinbarungen dieses Vertrages gelten die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mehrwert online OG als vereinbart.
1.2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
1.3. Gegenständliche Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Abweichende Individualabreden bedürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, ausdrücklich nicht jedoch für Folgegeschäfte. Der Kunde erklärt hiermit die Kenntnis des Inhaltes dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.4. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift insbesondere auf unseren Bestellscheinen, Auftragsbestätigungen, Angeboten und sonstigen Geschäftspapieren, dass er mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift auf eben diesen Geschäftspapieren, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und jedenfalls die Möglichkeit gehabt hat, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen.
1.5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen dem Kunden jederzeit zur Einsichtnahme in unseren Geschäftsräumlichkeiten und/oder auf unserer Homepage www.mehrwert.online zur Verfügung und werden dem Kunden auf Anfrage auch auf elektronischem oder postalischem Wege zugesandt.
2. GRUNDLAGEN UND DATENSICHERUNG
2.1 Die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten liegt stets beim Kunden, der dafür entsprechende Vorsorge trifft.
2.2. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der uns vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die uns der Kunde zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt.
2.3. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die wir gegen Kostenberechnung aufgrund der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeiten und/oder der Kunde zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
2.4. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme, die spätestens binnen vier Wochen nach Lieferung durch den Kunden zu erfolgen hat. Diese Programmabnahme, die die Prüfung unserer Leistung auf Grundlage der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung entsprechend Punkt 2.3 auf Richtigkeit und Vollständigkeit umfasst, wird in einem Protokoll vom Kunden bestätigt. Lässt der Kunde den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Mit dem Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Kunden gilt die Software jedenfalls als abgenommen.
2.5. Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Kunde mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.
3. VERTRAGSABSCHLUSS
3.1. Ein Vertragsangebot (Bestellung) eines Kunden – in welcher Form auch immer – bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware durch uns bewirkt den Vertragsabschluss.
3.2. Unsere Angebote und sonstigen Erklärungen sind freibleibend und nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder – wenn mündlich abgegeben – schriftlich bestätigt werden. Befristungen von Anboten durch den Kunden gelten als nicht beigesetzt. Auch die Anbotsannahme erfolgt auf der Grundlage der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. PREIS
4.1. Alle Preise und Nebenkosten für Dienstleistungen werden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nach unserer zur Zeit der Lieferung und/oder Leistung geltenden Preisliste berechnet. Bei allen Dienstleistungen, wie Reparaturarbeiten, Organisationsberatungen, Programmierungen, Wartungsarbeiten, Einschulungen, Umstellungsunterstützungen, telefonische Beratungen, udglm wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringungen geltenden Stundensätzen verrechnet. Abweichungen von einem den Vertragspreis und/oder Projektpreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der vom Kunden zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden vom Kunden gesondert nach den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4.2. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, exklusive Umsatzsteuer und ab Werk ausschließlich Verpackung zu verstehen; Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt. Unsere Angebote verstehen sich als freibleibend.
4.3. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse, oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellung oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transport, Fremdarbeiten, etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen und wird der am Liefertag gültige Preis verrechnet.
5. ZAHLUNG UND RECHNUNGSLEGUNG
5.1. Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist der Kaufpreis bei Lieferung/Abholung zur Zahlung fällig.
5.2 Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für die Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
5.3. Zahlungen sind ohne jeden Abzug in der vereinbarten Währung zu leisten.
5.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
5.5. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem wir über sie frei verfügen können.
5.6. Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen auch bei anders lautenden An weisungen des Kunden auf ältere unbezahlte Lieferungen anzurechnen. Skontoabzüge setzen voraus, dass sämtliche bereits fälligen Forderungen beglichen sind.
5.7. Zahlungen sind bei Erhalt der Rechnung zu leisten.
5.8. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz als vereinbart.
5.9. Wir können unbeschadet unserer sonstigen Rechte die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen. In jedem Fall sind wir berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen.
5.10. Wir behalten uns vor, unsere Leistungen den Kunden gegenüber mittels elektronischen Rechnungen im .pdf-Format abzurechnen. Die von uns in diesem Fall übermittelte elektronische Rechnung ist vorsteuerabzugsfähig, wenn sie für die Dauer eines möglichen Betriebsprüfungszeitraums (derzeit 7 Jahre nach Abschluss eines Betriebsjahres) elektronisch aufbewahrt wird.
6. LIEFERFRISTEN / TERMINE
6.1. Die von uns angegebenen Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich und nur vorbehaltlich uneingeschränkter Transportmöglichkeit gültig. Schadenersatzansprüche wegen etwaiger Lieferfristüberschreitungen sowie Pönalezahlungen (Konventionalstrafen) wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
6.2. Die Lieferverpflichtung ist als Holschuld des Kunden zu verstehen. Wird mit dem Kunden ein Versand der Ware vereinbart, so treffen den Kunden die Gefahren der entsprechenden Kosten.
6.3. Wie auch immer geartete Nebenverpflichtungen zur Lieferung bestehen nur nach vorausgehender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
6.4. Etwaige behördliche Genehmigungen sind durch den Kunden zu erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist entsprechend.
6.5. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.
6.6. Wir sind auch ohne vorhergehende Zustimmung des Kunden berechtigt, zur Erbringung der im Angebot enthaltenen Leistungen Dritte in unbeschränktem Umfang heranzuziehen.
6.7. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, eintreten, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere Verzollungsverzug, Transportschäden, behördliche Eingriffe sowie der Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den vorher genannten Beispielen gleichkommen, sowie Rohstoffknappheit.
7. GEFAHRTRAGUNG, TRANSPORT, LIEFERORT, ANNAHMEVERZUG
7.1 Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung gilt für sämtliche Lieferungen „Lieferung ab Werk“.
7.2. Die Gefahr geht in jedem Fall – auch wenn wir die Übersendung der Waren an den Kunden übernommen haben – auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Gleiches gilt bei bereitgestellter Ware, die nicht abgerufen oder abgeholt wird, oder wenn die Lieferung auf Wunsch des Kunden zurückgestellt wird.
7.3. Für den Fall einer Vereinbarung über die Versendung der Ware erfolgt diese in einer durchschnittlichen, für den Versand üblicherweise geeigneten Verpackung. Wird eine besondere Art der Beförderung vereinbart, werden diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung der dadurch entstehenden Mehrkosten von uns erbracht bzw. organisiert. Wenn der Kunde nicht eine besondere Versendungsart bedungen hat, erfolgt die Auswahl derselben durch uns. Der Kunde erklärt sich schon jetzt ausdrücklich mit dem Versand durch Frächter, Spediteur, Bahn oder Post einverstanden.
7.4. Liegt der Ort der Lieferung oder Leistung im Ausland, erfolgt die Lieferung/ Leistung jedenfalls auf Kosten des Kunden. Dieser ist weiters auf eigene Kosten verpflichtet, die Ware entsprechend zu verzollen, zu versteuern und allenfalls zu versichern. Gleichzeitig hat der Kunde auf eigene Kosten sämtliche, den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Bewilligungen und Bestätigungen einzuholen, die für die Ausfuhr der Ware aus Österreich und die Einfuhr der Ware in den ausländischen Staat erforderlich sind, beizubringen, sowie die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
7.5. Ist bei Vertragsabschluss kein Liefer-/Leistungsort vereinbart worden, sind wir berechtigt, die Lieferung/Leistung am Sitz oder an einer anderen Niederlassung des Kunden vorzunehmen.
7.6. Hat der Kunde die Ware nicht am Lieferort übernommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach Setzung einer angemessenen, mindestens zehn Tage umfassenden Nachfrist vom gesamten Vertrag, einschließlich sämtlicher weiteren Verträge zurückzutreten und die Ware anderwärtig zu verwerten und nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden vom Kunden zu verlangen. Wir sind weiters berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen. Der Kunde ist in allen Fällen jedenfalls auch zur Tragung der Kosten der Zustellung in üblicher Höhe verpflichtet.
7.7. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so sind wir berechtigt, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
8. GEWÄHRLEISTUNG-, UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT
8.1 Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl, entweder durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Erst wenn keine Verbesserung, kein Nachtrag des Fehlenden oder Austausch in angemessener Frist für den Kunden erfolgt, ist der Kunde zur Preisminderung oder Wandlung (Vertragsaufhebung) berechtigt. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist die Wandlung ausgeschlossen.
8.2. Wir übernehmen keine Haftung für die Eignung unserer Ware für den vom Kunden beabsichtigten Zweck. Wir leisten jedoch Gewähr dafür, dass die Ware nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet ist. Jede darüber hinausgehende Gewährleistung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.3 Wir gewährleisten, dass die Ware in unseren Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig ist. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von uns schriftlich bestätigt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen und/oder in jeder Kombination mit anderen Produkten fehlerfrei zusammenarbeiten. Wir haften insbesondere nicht für wie auch immer geartete Schäden oder Folgeschäden, die aufgrund der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen oder Unterlagen auftreten.
8.4. Der Kunde ist in Kenntnis darüber, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Wir haften in Folge dessen in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Schäden und Folgeschäden und ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihn zumutbare Maßnahmen – insbesondere durch Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders – verhindern hätte können.
8.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind weiters insbesondere Mängel und/oder Schäden, die auf betriebsbedingte Nutzung oder normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungs- und Installationsfehler oder schuldhaftes Verhalten des Kunden, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger sowie jegliche Verbrauchsteile, soweit solche vorgeschrieben sind, Betrieb mit falscher Stromart oder –spannung, sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden bzw. Geräte geöffnet werden.
8.6 Alle Kosten der Verbesserung sowie die mit einem Austausch verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für Ersatzstücke, für die kein begründeter Gewährleistungsanspruch besteht, trägt der Kunde. Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten erfolgen nach unserer Wahl am Sitz unseres Unternehmens, beim Kunden oder bei einem zu benennenden Dritten. Ergibt die Überprüfung einer Mängelrüge, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, sind wir berechtigt, den Ersatz alle Aufwendungen zu verlangen. Die Kosten der Überprüfung und Reparatur werden nach unserem tatsächlichen Aufwand entsprechend unserer Preisliste verrechnet.
8.7 Bei der Installation, beim Betrieb oder bei der Überprüfung von Firewalls gehen wir mit größtmöglicher Sorgfalt und dem jeweiligen Stand der Technik vor. Gleichzeitig weisen wir jedoch darauf hin, dass absolute Sicherheit und eine vollständige Fehlerfreiheit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. Unsere aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist deshalb ausgeschlossen.
8.8. Gewährleistungsansprüche müssen, wenn Sachmängel betroffen sind, binnen 6 Monaten ab Übergabe der Ware gerichtlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Ware, und/oder der Installation der Ware; bei Rechtsmängeln aber erst mit dem Tag, an dem der Mangel dem Kunden bekannt wird. Wir leisten Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Sachmangel innerhalb von 14 Tagen nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Sachmangels unvereinbar ist.
8.9. Der Kunde hat im Sinne der §§ 377 ff UGB die Ware nach der Ablieferung innerhalb angemessener Frist, längstens aber binnen vier Tagen, ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen zwei Tagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels, sowie unter Angabe der genauern Warenbezeichnung bzw. Warennummer, des Datums, der Vornahme der Lieferung/Leistung und des Datums und der Nummer der Rechnung schriftlich bekannt zu geben.
8.10. Versteckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen zwei Tagen nach ihrer Entdeckung, ebenfalls unter Mitteilung obiger Angaben schriftlich zu rügen.
8.11. Für die Rechtzeitigkeit der schriftlichen Mängelrüge wird auf den Zugang der Mängelrüge in unserem Unternehmen abgestellt. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht diesen Bestimmungen entsprechend erhoben, so gilt die Ware als genehmigt und sind sämtliche Ansprüche des Kunden – aus welchem Rechtsgrund auch immer – ausgeschlossen.
8.12. Sämtliche Ansprüche des Kunden sind überdies dann ausgeschlossen, wenn die Ware vom Kunden nicht sach- und fachgerecht gelagert, benützt oder verarbeitet wird. Beanstandete Ware ist uns nach vorherigerer Abstimmung zuzusenden.
8.13 Ansprüche des Kunden sind weiters dann ausgeschlossen, wenn Programme durch eigene Programmierer des Kunden und/oder Dritte nachträglich verändert werden.
8.14. Soweit dies möglich ist, ist der Kunde – bei sonstigem Anspruchsverlust – verpflichtet, uns zur Feststellung des Vorliegens allfälliger Mängel, genauere Überprüfungen einschließlich Besichtigung und Einsicht in die Unterlagen u.ä. vornehmen zu lassen. Mängel einzelner, aber selbstständiger Teile einer Lieferung/Leistung, berechtigen in keinem Fall zum Rücktritt vom gesamten Vertrag bzw. Wandlung des gesamten Vertrages.
9. SCHADENERSATZ
9.1. Alle Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche aufgrund leichter Fahrlässigkeit, Ersatz von Folgeschäden des entgangenen Gewinns, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, Ersatz reiner Vermögensschäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.
9.2. Darüber hinaus ist die Ersatzpflicht von Firma mehrwert online OG betragsmäßig mit 100 % des Kaufpreises und/oder Entgeltes begrenzt. Ein Ersatz von darüber hinausgehenden entstandenen Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen.
9.3. Ein etwaiger Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben oder erlangen konnten, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchbegründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Die in gegenständlichen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder an Stelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
10. EIGENTUMSVORBEHALT UND DESSEN GELTENDMACHUNG
10.1. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich etwaiger Nebengebühren sowie bis zur Abrechnung eines eventuellen Kontokorrentsaldos unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
10.2. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung. 10.4. Ist der Kunde berechtigt, vor Bezahlung der Ware über diese zu verfügen, hat er sich bis zur vollständigen Bezahlung des ihm zustehenden Leistungs anspruches (Kaufpreis) das Eigentum vorzu behalten.
11. FORDERUNGSABTRETUNGEN
11.1. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt uns der Kunde schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderung zahlungshalber ab.
11.2. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Ware nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes zu versichern und tritt allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer in den Grenzen des § 15 VersG bereits jetzt an uns ab. 11.3. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten und/oder verpfändet werden. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung steht uns eine mit 150 % der Kaufpreisforderung pauschalierte Schadenersatzforderung zu.
12. ZURÜCKBEHALTUNG UND AUFRECHNUNG
Eine Aufrechnung mit allfälligen Ansprüchen, welche dem Kunden gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung von uns nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt wurde. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
13. HÖHERE GEWALT
13.1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen und entsprechend ihrer Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich die Auslieferung aufgrund der Auswirkung höherer Gewalt um mehr als drei Monate, ist der Käufer berechtigt, von dem hievon betroffenen Teil der Lieferung zurückzutreten.
13.2. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, alle Einwirkungen, insbesondere von Naturgewalten, deren Verhütung oder Abwendung außerhalb unseres Einflussvermögens liegen, wie zB Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Beschlagnahme, Sabotage, Feuer, Streiks und Rohstoffknappheit.
14. DATENSCHUTZ, ADRESSÄNDERUNG UND URHEBERRECHT
14.1. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden gesendet werden. Alle Urheberrechte an der Software (Programme, Dokumentationen etc.) stehen uns und/oder unseren Lizenzgebern zu. Der Kunde erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl von Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den Vertragsabschluss wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Kunden ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Kunden zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Kunden unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden. Etwaige Muster oder Abbildungen und dergleichen, verbleiben stets in unserem Eigentum. Der Kunde erhält daran keine, wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Sollte für die Herstellung der Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Kunden gegen Kostenvergütung zu beauftragen. Kommen wir dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
15. BEDEUTUNG DER ÜBERSCHRIFTEN
Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der besseren Übersicht und Gliederung. Eine normative Bedeutung kommt ihnen nicht zu. Ebensowenig dienen sie der Begrenzung und/oder der Ausweitung des Anwendungsbereiches oder der Interpretation dieser Geschäftsbedingungen.
16. TEILNICHTIGKEIT
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen und/oder zu ergänzen, dass der Beabsichtigte wirtschaftliche Zwecke in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.
17. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND
17.1. Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht.
17.2. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.
17.3. Gerichtsstand ist Linz.
18. ERFÜLLUNGSORT
ERFÜLLUNGSORT IST DER SITZ UNSERES UNTERNEHMENS.
19. ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt und sind auch für bestehende Verträge wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Monaten nach Kundmachung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurücktritt und uns rechtzeitig auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Die Kundmachung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Hinweis auf die Rechtsfolgen kann schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen.